Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Leistungen als Handelsagent, Handelsvertreter und Repräsentant. Anwendbar ausschließlich im B2B-Verkehr.
§ 1 Geltungsbereich
Fernabsatz-Hinweis: Diese Website dient ausschließlich der Präsentation und Kontaktanbahnung. Der Abschluss von Handelsagentur- oder Beratungsverträgen erfolgt nicht über die Website, sondern individuell in Schriftform. Die Bestimmungen des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes (FernFinG) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) über Fernabsatzverträge finden auf die hier angebotenen B2B-Dienstleistungen keine Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mag. Tamas Toth („Auftragnehmer") und Auftraggebern in Bezug auf Leistungen als Handelsagent, Handelsvertreter, Vertriebsdienstleister oder Repräsentant. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB erbracht.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung (Handelsvertretervertrag, Werkvertrag, Beratungsvertrag oder Leistungsbeschreibung). Soweit eine Tätigkeit als Handelsagent vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG).
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
§ 5 Honorar und Provision
Honorar und Provision werden in der jeweiligen Einzelvereinbarung festgelegt. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Reisekosten, Spesen und Auslagen werden nach Aufwand verrechnet, soweit nicht anders vereinbart.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert der konkreten Einzelleistung beschränkt, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist.
§ 7 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge werden auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Für Handelsvertreterverträge gelten die Kündigungsfristen des HVertrG (§ 21 HVertrG: mindestens 1 Monat im ersten Vertragsjahr, 2 Monate im zweiten, 3 Monate im dritten, 4 Monate im vierten und 5 Monate ab dem fünften Vertragsjahr, jeweils zum Ende eines Kalendermonats). Für sonstige Verträge gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Mai 2026. Insbesondere die Haftungs- und Provisionsklauseln sollten an die konkrete Geschäftspraxis angepasst und juristisch geprüft werden.
